23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 169 Abs 1 S 1 · VIII R 39/18
Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Bekanntgabemangel, Freiwillige Zahlung
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr
Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO bei freiwilligen Zahlungen vor Steuerfestsetzung1. Ist die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO angesichts des weiten Wortlauts der Regelung nicht auf Fälle der Zahlung von Steuern auf Steuerbescheide, die durch Bekanntgabefehler nicht wirksam geworden sind, beschränkt?2. Muss der Erstattungsanspruch nicht materiell-rechtlich vor Eintritt der Festsetzungsverjährung entstanden sein? Reicht es aus, dass der Erstattungsanspruch (materiell) entstehen würde, wenn die Festsetzungsfrist für die Steuerfestsetzung abläuft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 39/18
Normen: AO § 169 Abs 1 S 1, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 171 Abs 14, AO § 171 Abs 9, AO § 37 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 04.08.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger