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  • 21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VIII R 40/18

    Anteilsveräußerung, Arbeitnehmer, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr

    Sind Erlöse aus der Veräußerung der Kapitalbeteiligung eines Mitarbeiters am Unternehmen seines Arbeitgebers als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder als Veräußerungsgewinn gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren, wenn die Beteiligung zu einem angemessenen Preis erworben und veräußert wurde, der Erwerb separat vom Anstellungsvertrag sowie die Veräußerung nach Ablauf der zeitlichen und nach Erreichen erfolgsabhängiger Call-Optionen erfolgte und dem Anteilseigner keine Stimmrechte zustanden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 40/18

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 01.12.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung