26.08.2021 · Anhängiges Verfahren · EStG § 10d Abs 2 S 1 · I R 36/18
Verlustabzug, Abwicklung, Insolvenz
Letzte Änderung: 26. August 2021, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr
Keine Verlustabzugsbeschränkung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung1. Hat nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraums ohne die Anwendung der Mindestbesteuerungsregelung gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG zu erfolgen?2. Das Verfahren I R 36/18 wurde durch Beschluss vom 18.05.2021 bis zum Abschluss des beim BVerfG anhängigen Verfahtens 2 BvL 19/14 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 36/18
Normen: EStG § 10d Abs 2 S 1, KStG § 8 Abs 1 S 1, KStG § 11 Abs 1 S 1, KStG § 11 Abs 2
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung