21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 2 · VI R 50/18
Dienstreise, Pauschale, Flugzeug, Wahlrecht, Aufwendungen, Bahn, Beifahrer
Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr
Können für die Benutzung der Bahn oder eines Flugzeugs auf Dienstreisen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG keine pauschalen Kilometersätze anstelle der tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, da die Verweisung auf die Höhe der Wegstreckenentschädigung nach dem BRKG als Tatbestandsmerkmal umfasst, dass ein Fahrzeug benutzt wurde, das kein in § 4 BRKG genanntes Beförderungsmittel ist? - Sind grundsätzlich auch für Fahrten als Beifahrer im PKW eines anderen Dienstreisenden pauschale Fahrtkosten abziehbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 50/18
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 2, BRKG § 5, BRKG § 4
Erledigt durch: Urteil vom 11.02.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger