22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · X R 36/18
Anteilsübertragung, Verschmelzung, Einzelunternehmen, Übertragungsstichtag, Übernahmegewinn, Zurechnung, Rückwirkung
Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr
Ist für den Fall, dass die übertragende Kapitalgesellschaft zwei Gesellschafter hatte, von denen einer verstorben ist und seinen gesamten Anteil testamentarisch dem anderen Gesellschafter --der jedoch nicht Alleinerbe wird-- vermacht hat, und der nunmehrige Alleingesellschafter die Verschmelzung der Kapitalgesellschaft auf sich selbst beschließt und als steuerlichen Übertragungsstichtag ein Datum vor dem Tod des anderen Gesellschafters bestimmt, das gesamte Übernahmeergebnis dem nunmehrigen Alleingesellschafter zuzurechnen oder ist anteilig auch für den anderen (zwischenzeitlich verstorbenen, am steuerlichen Übertragungsstichtag aber noch lebenden) Gesellschafter ein Übernahmeergebnis zu ermitteln?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 36/18
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UmwStG § 5 Abs 1, UmwStG § 5 Abs 2, UmwStG § 2
Erledigt durch: Urteil vom 08.09.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger