22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 1/19
Rückstellung, Arbeitszeitkonto, Wertguthabenkonto, Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, Fremdvergleich
Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr
Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben:Wird ein Arbeitsverhältnis wie unter fremden Dritten durchgeführt (geringfügige Abweichung gegenüber dem Üblichen), wenn –gemäß dem Gesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeit-- ein Großteil des erdienten Arbeitslohnes in eine Rückstellung für Wertguthaben eingestellt wird und weniger als ein Drittel des erdienten Arbeitslohnes an den Arbeitnehmer-Ehegatten ausgezahlt werden und --nur-- dieser dadurch die Möglichkeit hat, das Guthaben entweder für vorzeitigen Ruhestand, für die Reduzierung der Arbeitszeit vor dem Ruhestand, für einen Freizeitblock oder für die Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu verwenden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 1/19
Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a, SGB 4 § 7b, SGB 4 § 7c, GG Art 3, GG Art 6
Erledigt durch: Urteil vom 28.10.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung