21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 1 · XI R 38/18
Lieferung, Scheingeschäft, Vorsteuerabzug, Identität, Innergemeinschaftliche Lieferung, Vertrauensschutz
Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr
Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers in sog. Kreislaufgeschäften und Berufung auf Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen:1. Kann bei sog. Kreislaufgeschäften, bei denen ein und dieselben Waren mehrfach an dieselben Abnehmer verkauft werden, von tatsächlichen Lieferungen i.S. des § 3 Abs. 1 UStG ausgegangen werden?2. Handelt es sich bei der Beförderung von Waren im Kreis um Scheinlieferungen, welche als Scheingeschäfte i.S. von § 41 Abs. 2 AO zu qualifizieren sind?3. Ist die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer auch dann gegeben, wenn die Leistungsverpflichtung vom Rechnungsaussteller konkludent im Wege einer Vertragsübernahme übertragen wird?4. Kann ein Steuerpflichtiger darauf vertrauen, dass eine von ihm in Anspruch genommene Finanzbehörde die Recherche nach § 18e UStG übernimmt und ihm das Ergebnis der Recherche zeitnah mitteilt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 38/18
Normen: UStG § 3 Abs 1, AO § 41 Abs 2, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a Abs 4, UStG § 18e
Erledigt durch: Urteil vom 11.03.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde