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  • 15.05.2019 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 388/77 Art 4 · C-42/19

    Portugal, Mehrwertsteuer, Beratungsleistungen, Gesellschaftsbeteiligungen

    Letzte Änderung: 15. Mai 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 15. Mai 2019, 16:14 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 24.01.2019, zu folgenden Fragen:

    1. Ist der Abzug der bei der Rechtsmittelführerin, der Sonaecom SGPS, angefallenen Mehrwertsteuer auf Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Markterkundung für den Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen, der nicht verwirklicht worden ist, mit den die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer betreffenden Vorschriften der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, insbesondere deren Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie Art. 17 Abs. 1, 2 und 5, vereinbar?

    2. Ist der Abzug der bei der Rechtsmittelführerin, der Sonaecom SGPS, angefallenen Mehrwertsteuer auf die Zahlung einer Provision an die BCP für die Organisation und Einrichtung einer Anleihe, die vertraglich mit dem Ziel vereinbart worden sein soll, die Finanzierungsstruktur der Gesellschaften, an denen sie Beteiligungen hält, zu integrieren, und die, da diese Investitionen nicht verwirklicht worden sind, letztlich vollständig in der Sonae SGPS, der Muttergesellschaft des Konzerns, verwendet wurde, mit den die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer betreffenden Vorschriften der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, insbesondere deren Art. 4. Abs. 1 und 2 sowie Art. 17 Abs. 1, 2 und 5, vereinbar?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-42/19

    Normen: EWGRL 388/77 Art 4, EWGRL 388/77 Art 17

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen