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  • 10.02.2022 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 11 Abs 2 · I R 39/18

    Umwandlungssteuerrecht, Buchwertfortführung, Abspaltung

    Letzte Änderung: 10. Februar 2022, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr

    Umwandlungssteuerrecht: Buchwertfortführung bei Abspaltung1. Ist § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 eigenständig neben § 15 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 2006 anwendbar?2. Schafft der Steuerpflichtige durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung, scheidet dann eine Spaltung zu Buchwerten selbst dann aus, wenn die schädliche Veräußerung tatsächlich erst nach Ablauf der Fünfjahresfrist des § 15 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 2006 erfolgt oder die 20%-Grenze des § 15 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 2006 nicht überschritten wird? Betrifft § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 insbesondere solche Fallkonstellationen, in denen bereits im Zeitpunkt der Spaltung durch vertragliche Vereinbarung zwischen den späteren Vertragsparteien sichergestellt worden ist, dass die geplante Veräußerung abgewickelt werden soll?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 39/18

    Normen: UmwStG § 11 Abs 2, UmwStG § 15 Abs 2 S 2, UmwStG § 15 Abs 2 S 3, UmwStG § 15 Abs 2 S 4, UmwStG § 15 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.08.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger