21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · BewG § 22 · II R 7/19
Einheitsbewertung, Wertfortschreibung, Schätzung
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr
Bodenschätzung i. S. des Bodenschätzungsgesetzes:Ist Wechselland im Wege einer Nachschätzung nach dem Grünlandschätzungsrahmen statt nach dem Ackerschätzungsrahmen einzustufen, wenn es tatsächlich nur noch als Grünland genutzt wird und einer Nutzung der Flurstücke als Ackerland aus rechtlichen Gründen (Naturschutz) Hindernisse entgegenstehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 7/19
Normen: BewG § 22, BodSchätzG § 11 Abs 1, BodSchätzG § 2, BodSchätzG § 5
Erledigt durch: Urteil vom 01.09.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger