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  • 21.12.2021 · Erledigtes Verfahren · BewG § 12 Abs 3 · II R 26/19

    Schenkungsteuer, Aufschiebende Bedingung, Stichtag, Entstehung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr

    Ist eine Abzinsung von Forderungen und Schulden nach den Vorschriften des § 12 BewG auch dann vorzunehmen, wenn es sich um Forderungen oder Schulden handelt, die zu einem unbestimmten Zeitpunkt fällig sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 26/19

    Normen: BewG § 12 Abs 3, BewG § 6 Abs 2, BewG § 5 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 15.07.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger