Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 · III R 22/19

    Kindergeld, Wohnsitz, Fiktion, Europäische Union, Ausland

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr

    Kann der nicht mit dem Kindsvater verheirateten in Polen mit den Kindern wohnhaften Kindsmutter als Klägerin Kindergeld zustehen, wenn der Kindsvater im Streitzeitraum in die Bundesrepublik Deutschland entsandt war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 22/19

    Normen: EStG § 62, EStG § 63, EGV 883/2004, EGV 987/2009

    Erledigt durch: Urteil vom 01.07.2020, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger