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  • 20.07.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 Abs 1 S 2 · VII R 8/19

    Duldung, Vollstreckung, Insolvenz, Rechtsweg, Aufnahme, Versorgungsleistung, Minderung, Unentgeltliche Zuwendung

    Letzte Änderung: 20. Juli 2021, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr

    1. Kann der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Steuerschuldners ein beim FG geführtes Verfahren des Anfechtungsgegners gegen einen Duldungsbescheid des Finanzamts aufnehmen, und handelt es sich bei dem aufgenommenen Verfahren um eine Abgabenangelegenheit im Sinne von § 33 FGO?2. Sind im Streitfall die Herabsetzungen der von dem Anfechtungsgegner nach der Grundstücksübertragung zu erbringenden Versorgungsleistungen als unentgeltliche -anfechtbare- Leistungen des Steuerschuldners anzusehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 8/19

    Normen: AO § 191 Abs 1 S 2, AnfG § 4, FGO § 33, FGO § 40 Abs 1, GVG § 17

    Erledigt durch: Urteil vom 10.11.2020, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger