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  • 21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 60 Abs 1 · VII R 11/19

    Energiesteuer, Steuerentlastung, Zahlungsunfähigkeit, Eigentumsvorbehalt, Herausgabeanspruch

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr

    Rückerstattung von Energiesteuer für im Rahmen eines Tankkartenvertrags gelieferten Treibstoff wegen Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers:Muss ein Mineralölhändler zum Nachweis, dass die Durchsetzung des vereinbarten Eigentumsvorbehalts tatsächlich aussichtlos ist, dokumentieren, welche Fahrzeuge zuletzt mit den Tankkarten betankt wurden, wo sich diese Fahrzeuge befinden und wieviel Kraftstoff schätzungsweise noch vorhanden ist?Ist die Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts rechtlich unmöglich, weil dieser nicht die Kaufpreisforderung des Mineralölhändlers sichere, sondern nur dessen Rechte bei Auflösung des schuldrechtlichen Vertrags, welche Voraussetzung für das Herausverlangen der Vorbehaltsware nach § 985 BGB sei?Verlangt der Grundsatz der Separation, die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 EnergieStG für jede einzelne Lieferung (Betankung) zu prüfen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 11/19

    Normen: EnergieStG § 60 Abs 1, BGB § 449, BGB § 985

    Erledigt durch: Urteil vom 15.12.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger