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  • 21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · SchwarzArbG § 2 · VII R 12/19

    Arbeitnehmer, Mindestlohn, Ausland, Prüfung, Entsendung, Zuständigkeit

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr

    Ist die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf ein ausländisches (hier polnisches) Transportunternehmen mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar? Sind bejahendenfalls die nach polnischem Recht gezahlten Tagegelder und Übernachtungspauschalen auf den Mindestlohn anzurechnen? Sind die Zollbehörden für den Erlass von Prüfungsverfügungen nach dem Mindestlohngesetz zuständig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 12/19

    Normen: SchwarzArbG § 2, MiLoG § 20, EGRL 71/96, AEntG § 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger