21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · SchwarzArbG § 2 · VII R 12/19
Arbeitnehmer, Mindestlohn, Ausland, Prüfung, Entsendung, Zuständigkeit
Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr
Ist die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf ein ausländisches (hier polnisches) Transportunternehmen mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar? Sind bejahendenfalls die nach polnischem Recht gezahlten Tagegelder und Übernachtungspauschalen auf den Mindestlohn anzurechnen? Sind die Zollbehörden für den Erlass von Prüfungsverfügungen nach dem Mindestlohngesetz zuständig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 12/19
Normen: SchwarzArbG § 2, MiLoG § 20, EGRL 71/96, AEntG § 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger