20.12.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · VIII R 6/19
Gewinnverteilung, Zurechnung, Zufluss, Mitunternehmer, Entnahme
Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr
Sind Mehrgewinne, die ein untreuer Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, die ihre Gewinne durch Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, unter Vorspiegelung von Betriebsausgaben zu Unrecht entnommen hatte, dem untreuen Gesellschafter allein als Sonderbetriebseinnahmen oder den Gesellschaftern nach Maßgabe des gesellschaftsvertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 6/19
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger