21.01.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 93 Abs 1 · X R 37/18
Auskunftsersuchen, Außenprüfung, Dritter
Letzte Änderung: 21. Januar 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr
Zulässigkeit von Auskunftsersuchen an Dritte: Darf die Finanzbehörde ohne vorherige Information des Klägers an Dritte, die in keiner unmittelbaren Geschäftsbeziehung stehen, im Rahmen von Auskunftsersuchen herantreten und Informationen erfragen, die nur mittelbar die Besteuerungsgrundlagen erhellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 37/18
Normen: AO § 93 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 28.10.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger