21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 5 · X R 7/19
Altersvorsorge, Rentenversicherung, Einmalzahlung, Kündigung, Wahlrecht, Fünftelregelung, Mehrjährige Tätigkeit, Auszahlung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr
Ist eine Kapitalauszahlung aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung infolge einer unabwendbaren Kündigung anders zu würdigen als ein bei regulärer Beendigung der Ansparphase ausgeübtes Kapitalwahlrecht?Ist bei Altersvorsorgeverträgen auch auf persönliche Beweggründe, die zur Ausübung eines Kapitalwahlrechts oder einer Kündigung geführt haben, abzustellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 7/19
Normen: EStG § 22 Nr 5, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 4
Erledigt durch: Urteil vom 06.05.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger