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  • 12.06.2019 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 33 · C-108/19

    Online-Shop, Beförderung, Kunde, Lieferer

    Letzte Änderung: 12. Juni 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 12. Juni 2019, 16:06 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Bucuresti (Rumänien), eingereicht am 11.02.2019, zu folgender Frage:

    Ist Art. 33 der Richtlinie 2006/112/EG im Zusammenhang mit einem Verkauf von Gegenständen über einen Online-Shop dahin auszulegen, dass er in dem Fall keine Anwendung findet, in dem der Kunde die Dienstleistung der Beförderung der Gegenstände vom Mitgliedstaat des Lieferers in den eigenen Mitgliedstaat gemäß den vom Lieferer angebotenen Versandoptionen unmittelbar vertraglich vereinbart, wenn die Beförderung nicht für Rechnung des Lieferers erfolgt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-108/19

    Normen: EGRL 112/2006 Art 33

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen