22.03.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 2/19
Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit
Letzte Änderung: 22. März 2021, 19:24 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2019, 10:15 Uhr
Mehraktige Ausbildungsmaßnahme und Kindergeld:1. Liegt der notwendige zeitliche Zusammenhang zwischen Ausbildungsabschnitten nicht mehr vor, wenn die Berufsausbildung im Januar 2014 beendet wurde und der weitere Ausbildungsabschnitt erst im September 2015 aufgenommen wurde?2. Ist hier eine berufsbegleitende Weiterbildung anzunehmen, da das Kind nach Abschluss seiner ersten Ausbildung u.a. während seiner weiteren Ausbildung vollzeitig berufstätig war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 2/19
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 09.09.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger