10.02.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 · V R 13/19
Schadensersatz, Steuerpflicht, Leistungsaustausch
Letzte Änderung: 10. Februar 2022, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2019, 10:15 Uhr
Handelt es sich bei einer als Ausfallhonorar bezeichneten Vergütung um eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung oder um einen nicht steuerbaren Schadensersatz?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 13/19
Normen: UStG § 3, UStG § 1 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 26.08.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger