20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · FGO § 41 Abs 1 · VIII R 8/19
Feststellungsinteresse, Ortsbesichtigung, Unverletzlichkeit, Wohnung
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2019, 10:15 Uhr
Unangekündigte Ortsbesichtigung durch einen sog. "Flankenschützer":Ist in "Überrumpelungsfällen", in denen der Finanzbeamte den Betroffenen nicht über seine Grundrechte nach Art. 13 GG belehrt, ein Interesse an der Feststellung, dass die durchgeführte Ortsbesichtigung rechtswidrig war, zu bejahen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 8/19
Normen: FGO § 41 Abs 1, GG Art 13, AO § 208 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 12.07.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger