Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6b Abs 3 S 5 Halbs 1 · XI R 39/18

    Rücklage für Ersatzbeschaffung, Auflösung, Verschmelzung, Gesamtrechtsnachfolge, Zeitpunkt

    Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2019, 10:15 Uhr

    Kann eine beim Rechtsvorgänger gebildete § 6b-Rücklage im Rahmen der Verschmelzung unter Buchwertfortführung auf den Gesamtrechtsnachfolger durch diesen übernommen und dort auf ein vom Gesamtrechtsnachfolger angeschafftes Reinvestitionsobjekt übertragen werden, wenn Umwandlungsstichtag und Auflösungszeitpunkt bei Nichtübertragung der Rücklage identisch sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 39/18

    Normen: EStG § 6b Abs 3 S 5 Halbs 1, EStG § 6b Abs 3 S 2, KStG § 8 Abs 1 S 1, UmwStG § 12 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung