21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6b Abs 3 S 5 Halbs 1 · XI R 39/18
Rücklage für Ersatzbeschaffung, Auflösung, Verschmelzung, Gesamtrechtsnachfolge, Zeitpunkt
Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2019, 10:15 Uhr
Kann eine beim Rechtsvorgänger gebildete § 6b-Rücklage im Rahmen der Verschmelzung unter Buchwertfortführung auf den Gesamtrechtsnachfolger durch diesen übernommen und dort auf ein vom Gesamtrechtsnachfolger angeschafftes Reinvestitionsobjekt übertragen werden, wenn Umwandlungsstichtag und Auflösungszeitpunkt bei Nichtübertragung der Rücklage identisch sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 39/18
Normen: EStG § 6b Abs 3 S 5 Halbs 1, EStG § 6b Abs 3 S 2, KStG § 8 Abs 1 S 1, UmwStG § 12 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung