22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 · XI R 2/19
Rückstellung, Abbau
Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2019, 12:00 Uhr
Darf ein im Bereich des Spezialgerüstbaus tätiges Unternehmen für den Aufwand, der bei einem zukünftig vorzunehmenden Abtransport des auf einer Baustelle befindlichen Materials bzw. dessen Rücktransports ins Lager entsteht, eine Rückstellung bilden? Wird eine durch vertragliche Vereinbarungen mit Dritten bestehende Außenverpflichtung zur Baustellenräumung durch das eigenbetriebliche Interesse, das Material weiter zu verwenden, überlagert?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 2/19
Normen: EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 22.01.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger