25.10.2021 · Erledigtes Verfahren · GG Art 3 Abs 1 · 1 BvL 3/19
Aufwandsteuer, Bremen, Glückspiel, Sportwette, Tippautomat, Steuerbemessung, Gleichheit, Verfassung, Gültigkeit, Wettbürosteuer
Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2019, 12:00 Uhr
Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes (VergnStG BR) vom 14.12.1990 in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Wettbürosteuer vom 14.3.2017 mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist.
--Normenkontrollverfahren--
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BvL 3/19
Normen: GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Das FG Bremen hat durch Beschluss vom 03.09.2021 - 2 K 37/19 (1) den vorliegenden Vorlagebeschluss nach Klagerücknahme aufgehoben. Das Normenkontrollverfahren ist damit erledigt.