21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · III R 16/19
Kindergeld, Rückforderung, Erlass, Unbilligkeit, Mitwirkungspflicht
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr
Kann bei der Ermessensentscheidung über einen Erlassantrag im Rahmen der persönlichen Billigkeitsgründe und speziell der Erlasswürdigkeit berücksichtigt werden, dass der Schuldner gegen Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG verstoßen hat und die Rückforderung durch rechtzeitige Mitwirkung hätte verhindern können?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 16/19
Normen: AO § 227, EStG § 68
Erledigt durch: Urteil vom 23.01.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger