21.03.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 · III R 19/19
Kindergeld, Behinderung, Mehrbedarf, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht
Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr
Kann die Unfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in den Fällen, in denen das Kind nachrangige Sozialleistungen bezieht, aus der Inanspruchnahme der Eltern des Kindes durch den Sozialleistungsträger aus dem auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seine Eltern geschlossen werden anstatt die Unfähigkeit mittels einer Vergleichsberechnung festzustellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 19/19
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, SGB 12 § 92
Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger