21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 5 S 1 · VI R 46/18
Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushaltsersparnis, Außergewöhnliche Belastung, Zumutbare Belastung, Kosten der Lebensführung, Berechnungsmethode
Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr
Ist eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2, 3 EStG auch insoweit nach § 35a Abs. 5 Satz 1 EStG ausgeschlossen, als die dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung anerkannten Aufwendungen um eine Haushaltsersparnis zu kürzen sind, weil die in den Anwendungsbereich des § 35a EStG fallenden Aufwendungen nicht typisierend der Haushaltsersparnis zugeordnet werden können? - Führt die Haushaltsersparnis --nach Maßgabe der Regelungen zur zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG-- beim Steuerpflichtigen zu haushaltsnahen Dienstleistungen i.S. des § 35a EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 46/18
Normen: EStG § 35a Abs 5 S 1, EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung