23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 22/19
Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Gläubigerbenachteiligung, Anfechtung, Bargeschäft
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr
Kann die Rechtsprechung des BGH, nach der im Falle eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs des zahlungsunfähigen Schuldners mit einem Gläubiger allein aus dem Wissen des Gläubigers um die zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht auf sein Wissen von einer Gläubigerbenachteiligung geschlossen werden kann, auf ein Drei-Personen-Verhältnis (Vertragsparteien und Finanzverwaltung) übertragen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 22/19
Normen: AO § 218 Abs 2, AO § 226, InsO § 96 Abs 1 Nr 3, InsO § 133
Erledigt durch: Urteil vom 20.06.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger