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  • 21.12.2021 · Erledigtes Verfahren · RennwLottG § 17 Abs 2 · IX R 5/19

    Sportwetten, Veranstalter, Steuer

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr

    1. Zur Frage, ob die klagende Partei ein Veranstalter für Sportwetten nach § 17 Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 RennwLottG ist?2. Ist die Erhebung der Sportwettensteuer gegen einen Online-Wettbetreiber, der mit Buchmachern/Totalisatoren oder Offlineanbietern gleichbehandelt wird, obwohl er wesentlich weniger leistungsfähig ist, verfassungs- als auch europarechtswidrig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 5/19

    Normen: RennwLottG § 17 Abs 2, RennwLottG § 19 Abs 2, GG Art 3, GG Art 12

    Erledigt durch: Urteil vom 07.09.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger