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  • 21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · RennwLottG § 11 · IX R 6/19

    Pferdewetten, Veranstalter, Wetten, Verfassungswidrigkeit

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters nach § 17 Abs. 2 RennwLottG -1. Vorliegen einer Verfassungs- als auch Europarechtswidrigkeit?2. Unterliegt der ausländische Veranstalter nicht vorrangig der Buchmachersteuer des § 11 RennwLottG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 6/19

    Normen: RennwLottG § 11, RennwLottG § 17 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 26.05.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger