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  • 21.09.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 · X R 5/19

    Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Zusammenrechnung, Anteil, Minderjähriges Kind, Beherrschung, Selbstkontrahierungsverbot

    Letzte Änderung: 21. September 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr

    Ist durch die --durch den Tod des Alleingesellschafters und Gesellschaftergeschäftsführers der Betriebsgesellschaft-- eingetretene Erbfolge eine Betriebsaufspaltung dadurch entstanden, weil die Klägerin und Alleineigentümerin des Besitzunternehmens, welche nunmehr --neben ihren Söhnen (je zu 25 %)-- zu 50 % Miterbin und allein(vermögens-)sorgeberechtigte Mutter ihres minderjährigen Sohnes war, durch die Zusammenrechnung der Anteile (75 %) und durch ihre Bestellung zur einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerin der GmbH die für die Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung erfüllt, auch wenn sie nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 5/19

    Normen: EStG § 15, GmbHG § 47 Abs 1, BGB § 181

    Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung