20.12.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 18/19
Tarifbesteuerung, Antragsfrist, Einkünftequalifikation, Darlehenszinsen, Gutschrift, Zufluss
Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr
1. Ist die Vorschrift des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG dahingehend auszulegen, dass das Wahlrecht auf die Tarifbesteuerung - hier für in Zusammenhang mit Kapitaleinkünften stehenden Werbungskosten - dann noch nachträglich ausgeübt werden kann, wenn die Werbungskosten zunächst fälschlicherweise einer anderen Einkunftsart zugeordnet worden sind?2. Sind die in den Büchern eines Darlehensschuldners gutgeschriebenen Darlehenszinsen dem Darlehensgläubiger zugeflossen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 18/19
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 32d Abs 2 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 12.07.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung