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  • 25.07.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 155 Abs 1 S 2 · VIII R 19/19

    Bescheidbekanntgabe, Bevollmächtigung, Duldungsvollmacht, Konkludentes Verhalten

    Letzte Änderung: 25. Juli 2022, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr

    Ordnungsgemäße Bekanntgabe an einen aufgrund konkludenten Handelns bzw. Duldungsvollmacht Bevollmächtigten1. Stellt die Beauftragung zur Ermittlung von Kapitaleinkünften und zur Erklärung dieser Einkünfte gegenüber dem Finanzamt eine Bevollmächtigung zumindest durch konkludentes Verhalten dar?2. Liegt eine Duldungsvollmacht vor, wenn der Vertretene es ohne Willen zur Bevollmächtigung wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist?3. Ermächtigt die Beauftragung zur Nacherklärung von Einkünften auch zum Empfang von Verwaltungsakten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 19/19

    Normen: AO § 155 Abs 1 S 2, AO § 122 Abs 1 S 3, AO § 80 Abs 1 S 1, AO § 80 Abs 1 S 2, AO § 5

    Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2022, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger