21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 4 · IX R 24/19
Einspruch, Verlust, Verlustentstehungsjahr, Verlustrücktragsjahr, Verlustrücktrag, Beschwer
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr
1. Begehren auf Anerkennung eines höheren Verlusts bei § 17 EStG mit der Folge eines höheren Verlustrücktrags - Hier zur Frage, ob der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahr (2013) und/oder des Verlustrücktragsjahres (2012) mit einem Einspruch angefochten werden muss, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2013 bereits auf null Euro Einkommensteuer festgesetzt wurde?2. Zur Frage des Entstehungszeitpunkts eines Auflösungsverlusts im Insolvenzfall.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 24/19
Normen: EStG § 10d Abs 4, AO § 350, AO § 357
Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger