25.10.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7i Abs 1 S 1 · X R 17/19
Baudenkmal, Erhöhte Absetzung, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Polen, Ausland, Europarecht
Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr
Stellt die Beschränkung der Vornahme erhöhter Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf im Inland belegene Gebäude einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bzw. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar (hier: Anwendbarkeit des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf ein unter Denkmalschutz stehendes und in Polen belegenes Gebäude)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 17/19
Normen: EStG § 7i Abs 1 S 1, AEUV Art 49, AEUV Art 63
Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger