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  • 21.06.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1 Nr 1 · XI R 19/19

    Steuerbare Leistung, Schadensersatz, Steuerfreier Umsatz, Hauptleistung, Nebenleistung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2022, 13:56 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Bereitstellung von elektronischen Zahlungskarten im Rahmen eines bargeldlosen ZahlungssystemsStellt ein sog. Kartenpfand für den Erwerb einer elektronischen Zahlungskarte eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung dar oder handelt es sich um eine nicht steuerbare Schadensersatzleistung?Wird die Qualifikation als Schadensersatz verneint, stellt die Überlassung der Zahlungskarte dann eine unselbständige Nebenleistung zu dem (nicht steuerbaren) Tausch von Zahlungsmitteln dar bzw. handelt es sich um eine Nebenleistung zu den steuerfreien Umsätzen von gesetzlichen Zahlungsmitteln (§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG) oder den steuerfreien Umsätzen im Zahlungsverkehr (§ 4 Nr. 8 Buchst. d UStG)?
    Das Verfahren erhielt nach Wiederaufnahme das Aktenzeichen XI R 19/19 und wurde ehemals unter dem Aktenzeichen XI R 12/17 geführt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 19/19

    Normen: UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 9, UStG § 4 Nr 8 Buchst b, UStG § 4 Nr 8 Buchst d

    Erledigt durch: Urteil vom 26.01.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger