20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 25/19
Verdeckte Gewinnausschüttung, Entschädigung, Betriebsverlagerung, Betriebsaufspaltung
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2019, 12:30 Uhr
Steuerliche Zurechnung von Entschädigungszahlungen für die Verlagerung eines gewerblichen Betriebs im Rahmen einer Betriebsaufspaltung1. Sind Entschädigungszahlungen, die für die Verlagerung eines gewerblichen Betriebs gezahlt werden, soweit sie auf den Gewerbebetrieb entfallen, diesem steuerlich zuzurechnen, auch wenn die Zahlungen entschädigungsrechtlich an den Grundstückseigentümer erfolgen? Gilt dies nicht für die Entschädigung für gemietete Grundstücksflächen, die dafür gewährte Pachtentschädigung und die Finanzierungskosten für Ersatzgrundstücke?2. Soweit die Entschädigungszahlungen vom Grundstückseigentümer, der im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gleichzeitig Gesellschafter der Betriebs GmbH ist, nicht an die Betriebs GmbH weitergeleitet werden, liegen dann in Höhe der Entschädigungszahlungen, die für den Betrieb erfolgen, verdeckte Gewinnausschüttungen vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 25/19
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, BGB § 285, BauGB § 94, BauGB § 95, BauGB § 96, BauGB § 97
Erledigt durch: Urteil vom 04.05.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger