21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c · III R 42/19
Kindergeld, Ausbildung, Ausbildungswilligkeit, Krankheit, Bescheinigung
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2019, 12:30 Uhr
1. Kann die Familienkasse bei erkrankten ausbildungssuchenden Kindern anstelle der Nachweise über ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz vom Kind verlangen, für die Zukunft eine Erklärung abzugeben, sich unverzüglich nach Wegfall der Erkrankung wieder um einen Ausbildungsplatz bewerben zu wollen?2. Kann die Familienkasse bei erkrankten ausbildungssuchenden Kindern verlangen, dass die Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 42/19
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c
Erledigt durch: Urteil vom 31.08.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung