Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c · III R 42/19

    Kindergeld, Ausbildung, Ausbildungswilligkeit, Krankheit, Bescheinigung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2019, 12:30 Uhr

    1. Kann die Familienkasse bei erkrankten ausbildungssuchenden Kindern anstelle der Nachweise über ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz vom Kind verlangen, für die Zukunft eine Erklärung abzugeben, sich unverzüglich nach Wegfall der Erkrankung wieder um einen Ausbildungsplatz bewerben zu wollen?2. Kann die Familienkasse bei erkrankten ausbildungssuchenden Kindern verlangen, dass die Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 42/19

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c

    Erledigt durch: Urteil vom 31.08.2021, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung