21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 Abs 1 S 1 · VIII R 25/19
Gewinnausschüttung, Rücklage, Zufluss
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2019, 12:30 Uhr
Sind Gewinne einer GmbH, welche aufgrund eines inkongruenten Gewinnverwendungsbeschlusses in eine personenbezogene Rücklage eines Mehrheitsgesellschafters eingestellt werden, im Jahr des Gewinnverwendungsbeschlusses als Gewinnausschüttung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 25/19
Normen: EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 8 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2021, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger