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  • 20.12.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 25/19

    Bodenschatz, Veräußerung, Absetzung für Substanzverringerung, Fremdvergleich, Einkünftezurechnung

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr

    Können Absetzungen für Substanzverringerung auf ein Kiesvorkommen, das eine KG von dem allein an ihrem Betriebsvermögen beteiligten einzigen Kommanditisten erworben hat, nicht berücksichtigt werden, da die Einkünfte aus dem Abbau des Bodenschatzes auch nach der Veräußerung weiterhin allein dem Veräußerer zuzurechnen sind? Entspricht der Veräußerungsvertrag Fremdvergleichsgrundsätzen nicht, wenn er keine Anpassung des für das Kiesvorkommen vereinbarten Entgelts an die tatsächliche Größe der -noch zu vermessenden- auszukiesenden Fläche vorsieht (im Streitfall erwies sich die Fläche um mehr als 10 % kleiner als zunächst angenommen)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 25/19

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 7 Abs 6, EStDV § 11d Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 01.09.2022, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung