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  • 21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 131 · V R 20/19

    Buchnachweis, Belegnachweis, Steuerhinterziehung, Ausfuhrlieferung

    Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr

    Lieferung von PKw's in die Türkei
    Ist die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach der Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (Urteil Unitel vom 17.10.19 C-653/18) ausgeschlossen, wenn sich der Kläger aktiv an einem Betrugsmodell beteiligte und die Begehung einer Steuerverkürzung im Empfangsstaat durch gefälschte Belegnachweise ermöglichte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 20/19

    Normen: EGRL 112/2006 Art 131, UStG § 6

    Erledigt durch: Urteil vom 12.03.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger