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  • 21.09.2021 · Erledigtes Verfahren · StromStG § 9b Abs 1 · VII R 26/19

    Stromsteuer, Entlastung

    Letzte Änderung: 21. September 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr

    Wird der zum Betrieb einer Anlage zur Bereitstellung von Trinkwasser genutzte Strom vom Eigentümer der Anlage oder vom durch Betriebsführungsvertrag zur Bewirtschaftung der Anlage beauftragten Unternehmen zu betrieblichen Zwecken entnommen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 26/19

    Normen: StromStG § 9b Abs 1, StromStG § 9b Abs 3

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 24.06.2021

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger