21.12.2021 · Erledigtes Verfahren · KN UPos 10062048 · VII R 29/19
Einfuhr, Tarifierung, Probenentnahme, Beschau
Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr
Sind Zollbehörden verpflichtet, eine im Rahmen einer Zollbeschau aus der Einfuhrsendung entnommene Mindestprobe in jedem Fall vollständig zu untersuchen? Besteht diesbezüglich eine Selbstbindung der Verwaltung? Kann der Anmelder nach Überlassung der Waren zum freien Verkehr die Repräsentativität der Probe bestreiten und eine neue Beschau beantragen? Hat das FG verfahrensfehlerhaft einen Bescheid aufgehoben, dessen Aufhebung nicht beantragt wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 29/19
Normen: KN UPos 10062048, KN UPos 10063098, ZK Art 70 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 08.07.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung