23.08.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 · IX R 27/19
Häusliches Arbeitszimmer, Privates Veräußerungsgeschäft, Eigennutzung, eigengenutzte Wohnung, Arbeitszimmer, Veräußerung
Letzte Änderung: 23. August 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr
Zur Frage, ob ein bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes häusliches Arbeitszimmer (1.250 EUR) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfüllt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 27/19
Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 01.03.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung