Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 181 Abs 5 S 2 · II R 38/19

    Einheitswert, Festsetzungsverjährung, Fortschreibung, Zurechnungsfortschreibung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2019, 12:52 Uhr

    Nachholung des Hinweises gem. § 181 Abs. 5 Satz 2 AO nur bis zur Festsetzungsverjährung der Folgesteuer?Kann ein zunächst in einem Grundlagenbescheid unterbliebener Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO nachgeholt werden, wenn der die Nachholung enthaltende Änderungsbescheid in einem späteren Jahr ergeht als der Ausgangsbescheid und zwischenzeitlich hinsichtlich der Folgesteuern Festsetzungsverjährung eingetreten ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 38/19

    Normen: AO § 181 Abs 5 S 2, AO § 171 Abs 3a, BewG § 25, BewG § 132 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 15.07.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung