22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 7 S 1 · IV R 27/19
Personengesellschaft, Gesellschafterwechsel, Ergänzungsbilanz, Auflösung, Stille Reserven
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2019, 12:52 Uhr
Sind negative Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft zur Vermeidung des Überspringens stiller Reserven und zum Zwecke der Buchwertfortführung für die Altgesellschafter gebildet worden waren, wieder aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung und unter Auflösung der für ihn spiegelbildlich gebildeten positiven Ergänzungsbilanz wieder aus der Gesellschaft ausscheidet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 27/19
Normen: GewStG § 7 S 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, UmwStG § 24 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 23.03.2023, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger