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  • 21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3 Nr 5 · IV R 37/19

    Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr

    Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für ein laut Zulassungsbescheinigung als Sonderfahrzeug für Behinderte mit Rollstuhl-Hebevorrichtung bezeichnetes Fahrzeug zu gewähren, mit dem kranke und behinderte Menschen -außerhalb von Notfalleinsätzen und ohne Anwesenheit medizinisch geschulten Personals- zu Arztbesuchen und Behandlungen (wie z.B. Chemo- und Bestrahlungstherapien, Dialyse) und wieder zurück transportiert werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 37/19

    Normen: KraftStG § 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung