Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 6 · VI R 4/20

    Werbungskosten, Berufsausbildung, Abschluss, Erststudium, Verfassungswidrigkeit, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr

    Sind Aufwendungen für eine --nach einem noch nicht durch einen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplomprüfung) beendeten Erststudium-- nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?
    Im Verfahren VI R 38/12 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 25/14). Das Verfahren VI R 38/12 war durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 4/20

    Normen: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52, BeitrRLUmsG, GG

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger