21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 2 Nr 2 · XI R 16/19
Organschaft, Organisatorische Eingliederung, Bank, Aktiengesellschaft
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung einer Bank in ihren alleinigen GesellschafterKönnen Umstände, die eine faktische Einflussmöglichkeit auf die laufende Geschäftsführung und das Geschäftsleitungsgremien gewähren, geeignet sein, eine organisatorische Eingliederung zu bewirken?Muss eine Personenidentität in den Leitungsgremien von Organträger und Organgesellschaft bestehen oder ein Beherrschungsvertrag vorliegen, um eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zu begründen?Liegt ein Verstoß gegen Art. 3 GG im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 16/19
Normen: UStG § 2 Abs 2 Nr 2, EGRL 112/2006 Art 11, UStAE Abschn 2.8
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger